Sozialmobbing

Vorschläge zu einer neuen Ordnung

Veröffentlicht von Administrator (admin) am 17 Aug 2011
Kritik am System >>

1. Die Einmaligkeit der heutigen Krise

Die nach den neoliberalen Reformen wieder eingetretene Massenarbeitslosigkeit hat darüber hinaus zu einer allgemeinen Verunsicherung geführt, zum Gefühl, eine nicht planbare Existenz zu führen und dementsprechend zu mehr Zurückhaltung bei Geburten und größeren Anschaffungen. Die gesellschaftlichen Folgen davon sind nicht zu übersehen. Daher ist es m.E. jede größere Reform zwecklos, wenn sie sich nicht die Beseitigung der Arbeitslosigkeit als vorrangiges Ziel setzt.

Der Einsatz von Computern und der massive Druck zu Einsparungen haben weitaus mehr Arbeitsplätze vernichtet als die dieser vorausgegangenen industriellen Revolutionen, bei denen es immer noch ging, die Versorgung der Märkte mit Gütern zu verbessern und dabei die Wirtschaftskraft der Unternehmer zu steigern. In einer Übergangsphase in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hatte man die Sättigung der Märkte der entwickelten Welt wahrgenommen und mittels Werbung versucht, die Nachfrage nach eigentlich Überflüssigen Produkten zu erhöhen. Heutzutage zieht diese Strategie nicht mehr, da die potentielle Käuferschicht zwar immer wohlhabender, zugleich aber zahlenmäßig immer geringer geworden ist. Die Mittelschicht, die sich einst vor Armut sicher wähnte und deshalb Generation nach Generation versuchte, ihren Status aufzubessern, ist heute zutiefst verunsichert und kann daher die Binnennachfrage nicht mehr beleben. Der Traum eines fürsorglichen Staats ist angesichts der Leere in den Staatskassen ausgeträumt, so dass in Kürze die eigentliche Arbeit wieder der einzige Schlüssel zu einer menschenwürdigen Existenz sein wird.

Es wäre in Ordnung, wenn alle, die arbeiten wollen, auch arbeiten könnten, dem ist aber bei weitem nicht so. Dies hat eine ungleichgemäße Verteilung der Arbeit zur Folge, die einen erheblichen Anteil des Bevölkerung von der „Leistungsgesellschaft“ ausschließt, während die noch vorhandene Arbeit von einer immer kleiner werdenden Schicht von immer länger arbeitenden Personen verrichtet wird, wobei die Aufteilung der Menschen zwischen beiden Gruppen oft eine gerechte Logik entbehrt

Es handelt sich um Auswüchse einer vom steigenden Angebot an Arbeitskräften genährten Neigung zur selbstherrlichen Auswahl seitens der Arbeitgeber von „beschäftigungswerten“ Personen, die sich sowohl nach reinen persönlichen Kriterien vollzieht, als auch sich der Logik der betriebswirtschaftlichen Optimierung der Belegschaft, im Sinne der Einführung von Einstellungs- und Weiterbeschäftigungskriterein, die einzig und allein den potentiellen Nutzen einer bestimmten Kategorie von Personen ins Auge fassen. Ein konkretes Beispiel für die Auswirkungen dieser „betriebswirtschaftlichen“ Optik ist das generelle Abweisen von Bewerbungen älterer Menschen. Auch die Stellenausschreibungen, die von einem zukünftigen Mitarbeiter eher „gewandtes Auftreten“ als Fachwissen verlangen, drücken die Attitüde aus, sich eigentlich vom Markt entfernen zu wollen, bzw. diesen von den klassischen Parametern der Marktwirtschaft abweichend beeinflussen zu wollen. Heute würde sich selbst Adam Smith im Grabe umdrehen.

Die gegenwärtige soziale und wirtschaftliche Krise ist allein deswegen nicht mit den ihr Vorausgegangenen vergleichbar, da es bei der ersten und zweiten industriellen Revolution primär darum ging, zu vermeiden, dass eine Klasse zuviel und für einen zu geringen Lohn der anderen zuarbeiten musste, während jetzt die Arbeit selbst sich als (knappes)Wirtschaftsgut erweist, das es gilt, möglichst gerecht zu verteilen. Dabei geht es auch um die Frage, ob heutzutage, im Zeitalter der Computer und der Roboter, soviel „Ware Arbeit“ überhaupt erforderlich sei.

Eine solche Betrachtungsweise kam nach dem Zusammenbruch des real existierten Sozialismus verstärkt zum Vorschein, als der Liberalismus und der Markt angeblich als Maß aller Dinge, als „das Ende der Geschichte“ gefeiert wurden. Dahinter verbirgt sich nichts Anderes als ein tiefes oligarchisches Denken, das die Menschen in Kasten unterteilt. Die obere Kaste, die sogenannten „Leistungsträger“ betrachten den Rest der Menschheit als Ware, die auf den „Arbeitsmarkt“ drängt und einer unaufhaltsam wachsenden Konkurrenz ausgesetzt werden soll, damit sie nicht „frech werde“ und „zuviel verlange“. Die Sprache, die die „Leistungsträger“ unter einander benutzen, zeugt von der Gesinnung einer Minderheit, die auf Machterhalt seitens der eigenen Klasse erpicht ist. Unter diesem Gesichtspunkt bietet sich auch eine Betrachtung der grenzüberschreitenden Wirtschaftspolitik an: Abwanderung in Niedriglohn-Länder und kaschierte Förderung der illegalen Einwanderung, um den Druck auf die Beschäftigten zu erhöhen. Gerade die internationalen Verflechtungen der Wirtschaft erschweren Reformen, die anfangs zwangsläufig nur auf nationaler Ebene, von einer nationalen Wählerschaft getragen, realisierbar wären. Die Staatengemeinschaft ist prinzipiell gegen jede Systemveränderung, da die meisten Staaten von Leuten geführt werden, die ein konkretes Interesse haben, dieses System, das ihnen selbst zum Erfolg verholfen hat, zu perpetuieren.

Die Patentlösungen, die von den Medien empfohlen werden, um sich vor einem unverschuldeten Abdriften in die zweite Menschenkategorie zu schützen, heißt „Networking“. Abgesehen davon, dass die meisten Berufsgruppen kaum die Gelegenheit zum Aufbau eines berufsspezifischen Netz bieten, sollte man sich in Ruhe überlegen, was mit „Networking“ wirklich gemeint ist, nämlich das Mitgründen einer oligarchischen Zelle, mit dem Zweck, nur Angehörigen derselben den Zugang zur Chance, die eigene Leistungsfähigkeit unter Beweis zu stellen, anzubieten. Auch die Mafia ist ein hervorragendes „Network“.

Aus diesen Betrachtungen geht eindeutig hervor, dass die Verfügbarkeit von einem Arbeitsplatz für jeden arbeitswilligen Arbeitsfähigen die Bedingung schlechthin für die Entstehung einer gerechten und nachhaltig stabilen Gesellschaft ist. Allzu große soziale Unterschiede haben in der Geschichte stets für Unruhen, Staatsstreichen und Revolutionen gesorgt. Wir sollten daher von den Fehlern der Vergangenheit lernen und bereits vor einem möglicherweise blutigen Ende unseres Zivilisationszyklus die ersten Maßnahmen zu einer Korrektur der entstandenen Schieflage ergreifen. Die aktuelle weltweite, insbesondere europaweite, Verflechtung von Wirtschaft und Politik ermöglicht tiefgreifende Umwälzungen, insbesondere solche, die zu einer Aufhebung der Marktwirtschaft führen würden, einfach nicht. Daher gilt es, schrittweise auf ein neues Umverteilungsmodell überzugehen, ohne die internationalen Transaktionen existentiell zu gefährden.

Das in dieser Schrift benutzte „Modell Deutschland“ soll nur als ein Modell unter den vielen denkbaren gesehen werden; es könnte genauso gut auch um andere, wirtschaftlich und sozial vergleichbare Länder gehen, wie z.B. Frankreich, Belgien, Slowenien, Österreich oder Spanien, nicht jedoch um z.B. die USA, Italien oder Griechenland, da dort das Verständnis des Sozialstaates anders und viel schwächer ausgeprägt ist. So, wenn die Finanzierung eines neuen Modells in Deutschland mit der fast vollständigen Streichung des Sozialtransfers mitfinanziert werden kann, kann z.B. Italien kaum auf Streichungen im Sozialetat zurückgreifen, da diese dort nur im Ansatz vorhanden sind. Dies erschwert die transnationale Übertragbarkeit eines Modells und, würde es in die Wirklichkeit umgesetzt, dann sollten Länder ohne nennenswerte Sozialausgaben andere Mittel und Wege zur Finanzierung von Reformen am Arbeitsmarkt finden.

Dem Autor ist bewusst, dass einige der nachfolgenden Vorschläge mit bestehenden EU-Vorschriften kollidieren könnten. Solche Punkte sollten anfangs an die Maximalgrenzen dieser Vorschriften angepasst werden, bis eine EU-weite Mehrheit zur Aktualisierung der EU-Vorschriften gefunden wird.

In Zukunft wird sich außerdem sicherlich die Frage nach der Anpassung der Maastrichter Verträge an eine veränderte soziale und wirtschaftliche Situation stellen. Diese Verträge wurden auf der Höhe der neoliberalen Euphorie nach dem Zusammenbruch des real existierten Sozialismus formuliert und gingen von theoretischen Ansätzen aus, da logischerweise für eine neue Konstruktion keine Erfahrungswerte vorliegen konnten. Jetzt aber, nachdem die EU und der Euro seit Jahren Bestandteil unseres Erfahrungsschatzes sind und seit 1992 (erste Fassung der Maastrichter Verträge) mehrere zusätzlichen Länder der EU und dem Euro-Raum beigetreten sind, verfügt man über genügend Erfahrung, um vor allem die zwischenstaatlichen Wirtschaftsbeziehungen praxisnah neu zu regeln.

Die Erderwärmung hat auch die Problematik sich nicht beliebig vermehrbarer Ressourcen thematisiert, die das liberale Dogma der Notwendigkeit eines steten Wachstums ins Wanken gebracht hat. Daher wird man auch auf EU-Ebene den faktischen „Wachstumszwang“ revidieren müssen.

Letztendlich hat die Globalisierung dafür gesorgt, dass größere Umwälzungen (wie z.B. die realsozialistische Utopie) in einem einzelnen Land nicht realisierbar sind, da die weltweite Wirtschaftsordnung bei großen Entgleisungen eines Landes innerhalb kürzester Zeit für dessen Isolierung aus der Staatengemeinschaft oder für den zwang zur Rücknahme solcher Reformen sorgen würde. Die Denkschablonen der internationalen Finanz beeinflussen die von ihrer Lobby gestützten Politiker – praktisch alle – und sind Ausdruck einer auf Selbsterhaltung erpichten Kaste, die sich jedem von ihren Vorstellungen abweichenden Vorschlag verschließt. Eine Systemveränderung ist daher nur zögerlich und in kleinen Schritten möglich.

In den nachfolgenden Kapiteln werde ich vom Leitgedanken der Etablierung der Vollbeschäftigung als übergeordnetes Ziel ausgehen und mich daher auf die Reformen im Bereich des „Arbeitsmarktes“, des Steuersystems, des Bildungs- und Gesundheitswesen konzentrieren, da ich diese Bereiche als strukturell entscheidend für das Ziel der Vollbeschäftigung und zu dessen Finanzierung betrachte.

Bei diesem Vorschlag handelt es sich nicht um ein geschlossenes Konzept, sondern um eine Diskussionsgrundlaget.

2. Reformen des „Arbeitsmarktes“

Der erste Schritt einer solchen Reform betrifft zwangsweise den „Arbeitsmarkt“- den ich stets zwischen Anführungszeichen schreibe, da ich der Meinung bin, dass dieses Wort eine Anspielung an die Gleichstellung von Menschen mit Waren beinhaltet - und muss den Weg zu einem einklagbaren Recht auf Arbeit ebnen. Ein „Recht auf Arbeit“ war auch in der DDR-Verfassung verankert, aber dort fehlte es an den Rahmenbedingungen, um die Arbeit sinnvoll zu verteilen und an jedem Anreiz, bessere Arbeit zu leisten. Daher mündete die „universelle“ Arbeit in eine „universelle“ Flut von ABM und –volkswirtschaftlich wertlosen – Scheinbeschäftigungen, die letztlich zum Umsturz des Systems entscheidend beitrug.

Bei einem neuen Lösungsansatz sind diese Fehler aus der Vergangenheit gebührend zu berücksichtigen: Arbeit muss volkswirtschaftlich gewinnbringend sein und der Arbeitnehmer soll auch seiner Leistung entsprechend entlohnt werden. Auch eine Fixierung auf einem Staatsmonopol der Wirtschaft hat sich nirgends bewährt und eine solche Konstruktion wäre darüber hinaus im internationalen Gefüge nicht praktikabel. Deswegen werde ich in meinen Ausführungen von einem Fortbestehen der privaten Betriebe parallel zu einer Rolle des Staates als Unternehmer ausgehen. Grundsätzlich sollten diese beiden Wirtschaftszonen nicht in Konkurrenz zu einander treten. Dies würde man erreichen, indem die Gewinnerwartungen staatlicher Betriebe niedriger als die in der Privatwirtschaft ansetzt, so dass der Staat vornehmlich in Bereiche einsteigt, die die Privaten wegen geringer Rentabilität vernachlässigen. Der Staat hat es nicht nötig, sich selbst monetär zu bereichern, so dass er vor allem das Gemeinwohl der Bevölkerung vor Augen haben kann. Auch hat der Staat den längeren Atem und kann längerfristig als die Privaten planen, um längerfristig doch die volkswirtschaftliche Gegenleistung für seine Aktivität zu erhalten. Diese kann auch in einer Steigerung der allgemeinen Produktivität, in einer Schonung der Umwelt, in einer Erhöhung der Binnennachfrage nach Gütern aufgrund gebesserter sozialen Zustände und Wegfall der heute grassierenden Kaufzurückhaltung einer Gesellschaft, deren Leben nicht mehr planbar ist. Die Sicherheit, nie dem heute häufigen sozialen Abstieg ausgeliefert zu sein würde dazu auch zu weniger Zurückhaltung bei der Familienplanung verantwortungsbewusster Eltern führen und damit auf längere Sicht das Loch in den Rentenkassen stopfen.

 Es hat sich gezeigt, dass die Aufgabe der Verwaltung des sog. Arbeitsmarktes nicht gänzlich, wenn überhaupt, der privaten Wirtschaft überlassen werden kann, da diese naturgemäß sich von ihrer Tätigkeit die höchstmöglichen Gewinne verspricht und daher für die volkswirtschaftliche, gesellschaftliche Aufgabe der Vollbeschäftigung nicht empfänglich sein kann. Daher muss der Staat hier selbst initiativ – nicht nur regulativ -eingreifen und den Vorsatz „Vermittlung geht vor Leistung“ mit Leben erfüllen.

Jede Vermittlung in ein Beschäftigungsverhältnis sollte Ausbeutung verhindern und dem Grundgesetzprinzip der Unantastbarkeit der Menschenwürde Rechnung tragen. Es wäre auch nicht im Sinne einer gerechten Sozialreform, wenn für gleiche Arbeit sehr ungleiche Entlohnungen bezahlt würden. Daher ist die Festlegung eines gesetzlichen Mindestlohns Bedingung für jede weitere Betrachtung.

Ich schlage zwei Grundpfeiler staatlicher Betätigung an der Arbeitsmarktpolitik in zeitlicher Reihenfolge vor:

1. Wiederherstellung des Staatsmonopol der Arbeitsvermittlung

2. Gründung von wirtschaftsorientierten Staatsunternehmen (falls 1. allein nicht ausreicht)

1. Die verzettelte Erhebung von Daten über vorhandene freie Stellen erschwert unnötigerweise einerseits die Besetzung derselben und anderseits die Arbeitssuche. Angesichts der bestehenden Einwanderungsgesetze, die einen Arbeitsplatz als Bedingung für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Ausländer vorsehen, ist es auch unerlässlich, über zuverlässige Daten über den „Arbeitsmarkt“ zu verfügen, um sinnvolle Entscheidungen über Quotenregelungen zu treffen. Da, wie ich später ausführlich erläutern werde, vor allem im Bildungsbereich ein Bedarf nach Prognosen besteht, ist es vonnöten, über eine solide Grundlage zu verfügen, um den voraussichtlichen Bedarf an Arbeitskräften in dem einen oder den anderen Beruf zu ermitteln.

Wenn es nicht Allgemeinwissen ist, welche Firma welche und wie viele Stellen zu besetzen hat, dann hat die Arbeitsvermittlung einen schweren Stand und läuft konkret Gefahr, Arbeitsangebote in der näheren Umgebung des Bewerbers nicht zu berücksichtigen, und damit unnötige Umzüge und lange Anfahrten zu veranlassen, oder die Bewerber auf berufsfremde Tätigkeiten zu verweisen, trotz Verfügbarkeit von Stellen im gelernten Beruf.

In Der Zeit vom 02.02.2010 steht wörtlich:“ Dass Vitamin B nützlich sein kann, ist mehr als eine Redensart, das legt auch eine aktuelle Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) nahe. Ihr zufolge kommen 30 bis 40 Prozent aller Jobsuchenden heute durch persönliche Verbindungen an einen Arbeitsplatz.“

Heute gilt der Satz „Zeit ist Geld“. Man sollte sich fragen, wessen Zeit im heutigen Alltag als geldwert anerkannt wird. Sicherlich nicht die Zeit der Arbeitssuchende, die Stunden, Tage, Monate, wenn nicht sogar Jahre völlig unproduktiv auf Stellensuche vergeuden müssen. Seitens der „Leistungsträger“ stellt sich niemand die Frage, wie teuer ein langwieriges Auswahlverfahren  für die Gesellschaft (und für die Betroffenen) sei. Ein einfaches und sehr optimistisches Beispiel: Ein arbeitslos gewordener Bürokaufmann bewirbt sich ab dem ersten Tag seiner Arbeitslosigkeit täglich auf eine Anzeige in der Tageszeitung. Bis zur Arbeitsaufnahme bei einem neuen Arbeitgeber verstreichen 40 Werktage. Bei einem Gehalt von 10 Euro/Stunde und einer Arbeitszeit von 8 Stunden am Tag gehen allein durch die zeitliche Verzögerung 3.200 Euro verloren. Das  Zusammenstellen von „Bewerbungsmappen“, d.h. fotokopieren, schreiben von Begleitbriefen, „Bewerbungsgerechte“ Fotos vervielfältigen, Couverts kaufen, frankieren, mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Stadt fahren, kostet an die 15 Euro pro Bewerbung. 40 Bewerbungen kosten somit 600 Euro. Es kommt zu 5 Vorstellungsgespräche, wobei es volkswirtschaftlich irrelevant ist, wer die Fahrkosten übernimmt. Die durchschnittliche Entfernung zwischen Wohnort und Ort des Vorstellungsgesprächs beträgt 25 Km. Eine Hin- und Rückfahrt mit der Bahn kostet im Durchschnitt 10 Euro und eine Mahlzeit am Ort der Vorstellung kostet 10 Euro mehr als eine zu Hause eingenommene Mahlzeit. Damit entfallen auf die Vorstellungsgespräche insgesamt 100 Euro. Weitere 100 Euro entfallen noch für Fahrten zum Job Center. Somit hätte man bei einer hypothetischen Dauer der Arbeitslosigkeit von 40 Werktagen Gesamtkosten von 4.000 Euro. Bei länger dauernder Arbeitslosigkeit ist nicht nur mit einer entsprechenden Erhöhung der Bewerbungskosten und der Ausfallzeiten zu rechnen, sondern auch mit Behandlungskosten von psychosomatischen Erkrankungen, die üblicherweise auf eine längere Arbeitslosigkeit zurückzuführen sind.

Welchem volkswirtschaftlichen Gegenwert entsprechen diese Aufwendungen für Arbeitslosigkeit und Stellensuche? Offensichtlich handelt es um völlig unproduktive Kosten, die sich die Gesellschaft nicht leisten dürfte. Nur eine zentralisierte und vom Gutdünken von Personalberatern und privaten Human-Ressource-Spezialisten unabhängige öffentliche Arbeitsvermittlung ist in der Lage, diese gemeinwirtschaftlichen Kosten einzusparen. Der Staat denkt volkswirtschaftlich, die Privatwirtschaft betriebswirtschaftlich.

Angesichts der oben erwähnten Probleme bei den herkömmlichen Verfahren der gemischten öffentlich/privaten Arbeitsvermittlung, schlage ich vor, das bereits vor einigen Dekaden (allerdings damals nur auf dem Papier) vorhandene Vermittlungsmonopol der Arbeitsagenturen wieder einzuführen.

Eine solche Regelung dürfte nur ganz wenige Ausnahmen zulassen, die nur einen nach objektiven Kriterien einmaligen Personenkreis betreffen. Darunter verstehe ich vor allem Spitzenwissenschaftler, Wirtschaftsfachleute auf sehr speziellen Gebieten, Fachärzte mit besonderen Kenntnissen und Fertigkeiten und Künstler.

Von diesen wenigen Ausnahmen abgesehen, sollten nicht an die Arbeitsagentur gemeldete Stellen nicht besetzt werden dürfen.

Nach meinen Vorstellungen würde die Vermittlung so ablaufen:

a) Ein Unternehmen hat eine freie Stelle zu besetzen und meldet sie der Arbeitsvermittlung, wie es seine gesetzliche Pflicht ist. Dann erhält er von diesem ein Formular, auf dem die wichtigsten Anforderungen an einen Bewerber auf diese spezielle Stelle ausführlich beschrieben werden. Grundsätzlich ist auch das mündliche Gespräch zwischen Arbeitgeber und Arbeitsvermittler zu befürworten.

Zu den Angaben im Vermittlungsformular gehören: Ausbildung, ggf. Studium, Ausrichtung, Spezialkenntnisse, ggf. besondere bisherige Erfahrungen, ggf. körperliche Anforderungen, Fremdsprachenkenntnisse, frühester Eintrittstermin, ggf. Führerschein einer besonderen Klasse.

Folgendes gehört auf keinen Fall dazu: Alter, Geschlecht, Religionszugehörigkeit, Hautfarbe, nationale Abstammung, Wehrdienst, Zugehörigkeit zu politischen Parteien, Familienstand, Kinderwunsch.

b) Die Arbeitsvermittlung erhält das ausgefüllte Formular und vergleicht die darin enthaltenen Anforderungen mit den Qualifikationen der als arbeitslos / Arbeit suchend gemeldeten Personen. Die Stellenausschreibung wird allen Dienststellen der Arbeitsagentur digital zur Verfügung gestellt. Falls erforderlich, kann diese Ausschreibung auch an anderen Arbeitsagenturen in EU-Mitgliedsstaaten und, bei Mangelberufen, auch den Botschaften/Konsulaten im EU-Ausland zur Verfügung gestellt werden. Es werden sorgfältig Profile von Bewerbern ausgesucht, die den Anforderungen des Arbeitgebers entsprechen. Sollten sich keine finden, dann ist das persönliche Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und ggf. ihn von dem Besetzungsverbot von nicht gemeldeten Stellen auszuschließen.

Die Arbeitsvermittlung selbst vermittelt Vorstellungstermine zwischen Arbeitgeber und Bewerbern.

c) Wenn der Arbeitgeber keinen der Bewerber einstellt, die seinen Anforderungen entsprechen, dann soll er seine Entscheidung schriftlich einzeln und nachvollziehbar begründen. Zum Beispiel ist der gängige Pauschalsatz „nicht geeignet“ nicht mehr zulässig. Bei nicht offensichtlich erscheinenden Begründungen ist eine Anhörung des Arbeitgebers vorgesehen, um über das weitere Vorgehen zu befinden.

Bei dem von mir vorgeschlagenen System gäbe es nach Ablauf der Bezugsfrist für ALG 1 keine weiteren staatlichen Zuschüsse zum Lebensunterhalt ohne die uneingeschränkte Bereitschaft zur Arbeitsleistung. Dies gilt selbstverständlich für Kranke, Behinderte und andere Personen nicht, die objektiv nicht in der Lage sind, einer Arbeit nachzugehen.

Arbeitsfähige Personen, die ALG 1 nicht mehr beziehen, werden sofort von einer staatlichen Anstalt in ein Arbeitsverhältnis übernommen, dessen Entlohnung den Mindestlohn nicht unterschreitet.

Der Einfachheit halber werde ich von nun an diesen Personenkreis „Anwärter“ nennen. Dieses Wort wurde beliebig gewählt und ist mit jeder anderen sinnverwandten Bezeichnung ersetzbar.

Die Anwärter werden nach Möglichkeit in ihrem eigenen Beruf eingesetzt. Sollte dies nicht möglich sein, dann ist darauf zu achten, dass der Beruf, in den die Vermittlung erfolgt, von Charakter her nicht allzu weit vom erlernten Beruf liegt. Wer völlig berufsfremd arbeitet, der verliert innerhalb kürzester Zeit den Anschluss an den neuen Entwicklungen im eigenen Beruf und wird später nicht mehr in der Lage sein, dort einzusteigen. Dies gilt insbesondere für naturwissenschaftliche und technische Berufe, die eine ständige Anpassung des Wissens an neue Erkenntnisse und Forschungsergebnisse verlangen. Wissen und Erfahrungen sind Gemeingut und sollten daher nicht leichtfertig unbrauchbar gemacht werden. Außerdem wird ein Akademiker, der gezwungen wird, z. B. als einfache Schreibkraft zu arbeiten, seinen Job ungern, und damit schlecht, verrichten.

 

Oberstes Ziel der Vermittlung ist, die Anwärter in feste Arbeitsverhältnisse zu vermitteln. Solange ein Anwärter kein solches Arbeitsverhältnis gefunden hat, steht er der – ebenfalls öffentlichen – Zeitarbeit zur Verfügung und ist verpflichtet, bei jedem ihm von der Vermittlung vorgeschlagenen Vorstellungstermin zu erscheinen und sich um Einstellung zu bemühen.

 

Während Zeiten des Bezuges von ALG 1 und bei Anwärtern, die nur schwer einen Arbeitseinsatz finden, ist es sinnvoll, Fortbildungsmaßnahmen durchzuführen. Allerdings sollte man sich stets vor Augen halten, dass solche Maßnahmen ausschließlich den Zweck erfüllen sollen, die Qualifikationen von Anwärtern besser in Einklang mit den Anforderungen der Wirtschaft und des Dienstleistungswesen in Einklang zu bringen, und nicht, dubiösen, oft aus der Not geborenen, Beratungsfirmen das schnelle Geschäft mit „Coaching“, „Bewerbungsseminaren“, „Rhetorik“, „Selbsterfahrung“ auf einem öffentlich bezahlten Silbertablett zu präsentieren. Daher sollten nur solche Lehrgänge von der Arbeitsvermittlung vorgeschlagen werden, die zu einem anerkannten (IHK-Prüfung) Berufsabschluss oder zur Aktualisierung vorhandener Fachkenntnisse führen. Darüber hinaus wäre es auch sinnvoll, Sprachkurse für ausländische Anwärter und Führerscheinkurse aller Klassen öffentlich zu fördern.

 

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass viele Unternehmen nicht über das ganze Jahr hinweg gleichmäßig ausgelastet sind und daher bei Auftragsspitzen zusätzliche Arbeitskräfte benötigen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Zeitarbeit, die sowohl als betriebliche Notwendigkeit als auch als Beitrag zur Senkung der Arbeitslosigkeit gesehen werden muss.

Auf keinen Fall soll die Zeitarbeit dazu dienen, den gesetzlichen Kündigungsschutz zu umgehen. Dieser Missbrauch hat bereits zur Ausbildung jener ominösen - von den Medien allzu bereitwillig als selbstverständlich aufgenommenen – Konstruktion des „zweiten Arbeitsmarktes“ geführt. Nach meinem Modell darf es eine solche Ausgrenzung nicht geben, da die öffentliche Vermittlung einerseits für eine gerechte Entlohnung und eine möglichst individuelle Beschäftigung der Anwärter, anderseits auch mit ständigen Vermittlungsbemühungen in Festanstellungen für eine höchstmögliche Durchlässigkeit der Grenzen zwischen Zeitarbeit und fester Betriebszugehörigkeit sorgen wird.

 

Ein zersplittertes Netz privater Zeitarbeit-Unternehmen, die oft Niederlassungen multinationaler Konzerne sind, kann nicht in der Lage sein, für einen fairen und sachgerechten Einsatz von Zeitarbeitern zu sorgen. Private suchen die Nähe zu anderen Privaten und sind daher unweigerlich parteiisch, indem sie, die von den Unternehmen bezahlt werden, stets die Interessen ihrer Kunden vor Augen haben werden. Wenn ein ganzheitliches Konzept zur Vollbeschäftigung das Ziel ist, dann muss die reibungslose Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Zeitarbeitorganisatoren gewährleistet sein, nicht zuletzt, weil die Anwärter sich oft jahrelang zwischen beiden Modellen bewegen werden und daher die Übergänge als fließend zu gestalten sind.

 

Aus diesen Überlegungen heraus kann man die Zeitarbeit nicht den Privaten überlassen, Konsequenterweise sehe ich eine Verstaatlichung aller Zeitarbeitsunternehmen vor, ggf. bei Übernahme der bisherigen Belegschaft. Bei einem ernst genommenen staatlichen Monopol der Arbeitsvermittlung ist dieser Schritt sowieso selbstverständlich.

 

Die staatlichen Zeitarbeit-Firmen arbeiten eng mit der öffentlichen Arbeitsvermittlung zusammen, stellen alle arbeitsfähigen Arbeitslosen nach Ablauf von ALG-I (auf Wunsch auch vorher) ein, bezahlen wenigstens das gesetzliche Mindestlohn (je nach Qualifikation und Leistung auch mehr), sorgen für ihren Einsatz entsprechend den Bedürfnissen der Betriebe, wobei stets die berufliche Qualifikation der Betroffenen und die fachlichen Bedürfnisse der Betriebe zu berücksichtigen ist. Die Anwärter im staatlichen Zeitarbeitunternehmen unterliegen denselben Rechten und Pflichten wie die Arbeiter und Angestellten in der Privatwirtschaft: Dies bedeutet vor allem, dass Umstände, die in einer Privatfirma zu Sanktionen bis hin zur personenbedingten Kündigung führen würden, die gleiche Wirkung auch im staatlichen Betrieb mit sich ziehen. Der einzige Unterschied ist, dass hier betriebsbedingte Kündigungen naturgemäß ausgeschlossen sind. Rechtmäßig von den Staatsbetrieben entlassene Personen erhalten einen mit dem heutigen ALG II vergleichbaren Zuschuss zum Lebensunterhalt. Dies gilt auch für die im nachfolgenden Text beschriebenen staatlichen Unternehmen.

 

Wenn private Zeitarbeitfirmen heute am Werk sind, dann heißt es, dass man mit der Vermittlung von Zeitpersonal Geld verdienen kann. Warum sollte der Staat nicht auch diese Form der Arbeitsvermittlung als hoheitlich ansehen und daran verdienen? Da der Staat aber nach Mindestlohn bezahlen müsste, und zwar für die ganze Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, unabhängig davon, ob der Anwärter tatsächlich Arbeit hat, wäre die Gewinnspanne des Staates wesentlich geringer als die, der privaten Zeitarbeitfirmen. Da aber der Staat gesamtwirtschaftlich denkt, würden die ersparten Transferleistungen, die Ankurbelung der Binnennachfrage aufgrund wieder planbar gewordener Lebensumstände und der Rückgang der Behandlungskosten für die psychosomatischen Erkrankungen der Arbeitslosen die Differenz zwischen dem Gewinn der privaten und dem der öffentlichen Zeitarbeitvermittlung volkswirtschaftlich mehr als kompensieren.

 

2. Sollte die öffentliche Arbeitsvermittlung auf längere Sicht doch nicht imstande sein, die breite Mehrheit der Stellenbewerber zu beschäftigen, dann sollte man die Gründung von Staatsunternehmen in Erwägung ziehen. Diese sollten, sofern es möglich und sinnvoll ist, nach betriebswirtschaftlichen Kriterien, aber mit bescheidenen Gewinnmargen, auf Gebieten tätig sein, auf denen sie nicht in unmittelbarer Konkurrenz zur Privatwirtschaft stehen. Z.B. Herstellung von Medikamenten gegen seltene Erkrankungen, Verstärkung des Pflege- und Hilfspersonal in Krankenhäusern, Altersheimen und bei der häuslichen Pflege, Aufstockung des Personals in Amtsstuben, auf Postämtern und Bahnhöfen, in Ausnahmefällen auch bei Privat unternehmen mit Publikumsverkehr, jedoch hier sollte der Einsatz von vom Staat entlohnten Beschäftigten im Einvernehmen mit Betrieben und Betriebsräten erfolgen und ggf. das Kombilohn-Modell Anwendung finden.

 

Zusätzliches Service-Personal käme der gesamten Wirtschaft zugute, weil mehr Bürger ihre ganze Arbeitskraft ihrer eigentlichen Aufgabe widmen könnten und nicht z.B. wegen Behördengänge von der Arbeit fernbleiben oder z. B. wegen einer Schlange am Postschalter die Mittagspause überziehen würden. Das Ergebnis wäre eine Steigerung der Produktivität pro geleistete Arbeitsstunde.

 

In letzten Zeiten sind allerorts Einsparungen an Dienstleistungspersonal aus Kostengründen vorgenommen worden und dies konnte nur zum Teil mit dem Einsatz von Maschinen kompensiert werden. Jeder, der sich wegen eines defekten Automaten am Bahnhof, auf der Bank, im Flur einer Amtsstube ärgert, wird verstehen, dass ein menschlicher Ansprechpartner in den meisten Bereichen unersetzlich ist, da kein PC auf der Welt in der Lage ist, Anfragen, die von den standardmäßigen FAQ abweichen, zu beantworten, Auskunft über das Verhalten in Sonderfällen zu erteilen, auf individuellen Bedürfnisse einzugehen.

 

Das Personal von Staatsunternehmen erhält auf jeder Ebene ein Grundgehalt und eine erfolgsabhängige (ggf. auch leistungsabhängige) Prämie, die 20% der Gesamtbezüge nicht übersteigt, damit „Leistung sich lohne“. Auch eine Karriere ist in einem Staatsbetrieb möglich, wenn Mitarbeiter über besondere Qualifikationen verfügen oder einen außerordentlichen Einsatz bei der Arbeit an den Tag legen.

 

Die Vergütung bei einem Staatsunternehmen wird in der Regel etwas niedriger als in der Privatwirtschaft ausfallen, so dass ein Wechsel in die letztgenannte von vielen angestrebt werden wird. Dabei kann die öffentliche Arbeitsvermittlung auch behilflich sein, sie wird aber dazu neigen, bei gleicher Qualifikation den Bewerbern den Vorzug zu geben, die sich noch als Anwärter im Zeitarbeitbetrieb befinden.

 

Vollbeschäftigung geht mit dem Grundsatz einher, dass alle Menschen ein gleiches Arbeitszeit-Pensum zu leisten haben. Da die Arbeit, die Chance, in der Arbeitswelt eine eigene Leistung zu erbringen, zum Leitgedanken des Systems avanciert, ist dafür zu sorgen, dass niemand wesentlich länger arbeite als der Durchschnitt der Beschäftigten, sonst würde dieser mehr „Ware Arbeit“ für sich in Anspruch nehmen und andere würden dafür kürzer treten müssen.

Daher wird man versuchen, Überstunden auf ein unverzichtbares Minimum zu reduzieren.

 

Das Leisten von unbezahlten Überstunden ist grundsätzlich unzulässig, sowohl in privaten als auch in öffentlichen Betrieben: Ausnahmen, die vor allem festgesetzte Personenkreise, wie z.B.bestimmte leitende Angestellte, Ärzte und in der Forschung tätige Personen betreffen, bedürfen einzeln einer behördlichen Sondergenehmigung. Bezahlte Überstunden werden mit 200% des Normallohns vergütet (Nacht und Feiertag: 300%) und setzten die schriftliche Einwilligung des Arbeitsnehmers (möglichst in Anwesenheit eines Betriebsrates) voraus, damit kein Zwang zur Leistung von Mehrarbeit ausgeübt werden könne.

 

 

3. Reformen des Steuersystems

 

 

In einer Phase der Etablierung einer solidarischen Gesellschaft, die sich die Vollbeschäftigung zum obersten Ziel setzt, kommen zwei relevante Aufgaben auf das Steuersystem zu:

 

 

a) Für die Finanzierbarkeit sozialer Mehrausgaben zu sorgen

 

b) Steuernd in die Wirtschaft einzugreifen, um erwünschtes Verhalten zu belohnen und unerwünschtes weniger rentabel zu machen.

 

 

Das Ineinandergreifen dieser beiden Aufgaben setzt voraus, dass Transfers von dem einen zum anderen Haushaltsressort von entsprechenden Regelungen erleichtert werden. Da ein Transfer von der Renten- zur Finanzkasse bereits während der Regierungszeit Helmut Schmidts problemlos erfolgen konnte, setzt meine Abhandlung voraus, dass ein Konsensus über die zu erreichenden Ziele das Beseitigen von bürokratischen Hürden ermöglichen wird.

 

Im nachfolgenden Text werden die Änderungsvorschläge einzeln erläutert, da es offensichtlich ist, dass vor allem das übergeordnete Ziel der Vollbeschäftigung bei gleichzeitiger Beibehaltung des Privateigentums und der Privatwirtschaft nur mit einer Vielzahl von nicht immer zusammenhängenden Einzelmaßnahmen finanziert werden kann.

 

a) Ein erster wirksamer Schritt ist die Herabsetzung der Besteuerung von Unternehmen, damit diese nicht in Billiglohn-Länder abwandern, ihre Konkurrenzfähigkeit beibehalten und keine betriebswirtschaftlichen Veranlassungen für Personalreduktionen haben. Dabei denke ich an eine allgemeine Reduzierung der Spitzenbesteuerung um 2-3% mit einer individuellen Anpassung des Steuersatzes, je nach Personalpolitik des jeweiligen Unternehmens verbunden. Im konkreten Fall sollten Unternehmen, die in den letzten zwei Jahren die Belegschaft aufgestockt haben, eine um 5% höhere Steuersenkung als der Durchschnitt erhalten, während solche, die im selben Zeitraum die Belegschaft über die natürliche Fluktuation hinaus reduziert haben, eine um 5% niedrigere Steuersenkung als der Durchschnitt erhalten sollten. Damit würde man Unternehmen belohnen, die einen Beitrag zur Entlastung des öffentlichen Beschäftigungssektors geleistet haben und parallel dazu die Anwendung von Massenentlassungen als Mittel, um die Kapitalrendite eines Unternehmens auf Kosten der Allgemeinheit zu erhöhen, wirtschaftlich weniger attraktiv werden lassen.

 

b) Reduzierte MWSt (10%?) für Handwerksbetriebe, deren Tätigkeitsschwerpunkt beim privaten Bau und den privaten Instandhaltungsreparaturen liegt, sowie bei Haushaltshilfen und Personal der privaten häuslichen Alters- und Krankenpflege.

Heutzutage ist gerade in diesen Wirtschaftszweigen die Schwarzarbeit, die keinen Pfennig an die Allgemeinheit abführt, ganz besonders verbreitet. Ein niedrigerer MWSt-Satz würde den Anreiz zur Steuerhinterziehung mindern, wenngleich nicht gänzlich abschaffen. Immerhin wäre ein niedriges Steueraufkommen für den Staat günstiger als der totale Steuerausfall, die die Schwarzarbeit unweigerlich mit sich zieht. Mehr Überwachungen und stichprobenartige Kontrollen würden die Betriebe und die betroffenen Privathaushalte zu mehr Steuerehrlichkeit motivieren. Allerdings sollte die 100% Steuerabsetzbarkeit für Aufwendungen für die häusliche Pflege bedingungslose Anwendung finden, da es hier in vielen Fällen um sozialschwache Mitbürger geht.

 

c) Ausweitung der Bandbreite der steuerfreien Einkommen, vor allem in der Übergangsphase zur solidarischen Gesellschaft, um die noch bestehenden Härtefälle, insbesondere im Bereich der Rentner, zu mildern.

 

d) Steilere Steuerprogression im Bereich der hohen und sehr hohen Einkommen (z.B. Spitzensteuersatz von 52 % bei Einkommen über 500.000 Euro/Jahr und LK I und von 65% bei Einkommen über 1.000.000 Euro/Jahr und ebenfalls LK I). Meine Einstellung, niemand sei unersetzlich, würde die Frage nach einer möglichen Auswanderung von Spitzenkräften überflüssig machen. Unersetzlich sind meiner Ansicht nach nur Spitzenwissenschaftler, Starchirurgen, innovative Ingenieure, hochbegabte Architekten und einige Künstler. Mit der Ausnahme der Künstler würde es sich hier in ganz wenigen Fällen um diesen Personenkreis handeln, da Einkommen über 1.000.000 Euro fast ausschließlich von Top-Manager mit kaufmännischem Hintergrund erzielt werden. Und diese sind nach meinem Dafürhalten. doch ersetzbar!

Eine stärkere Besteuerung hoher Einkommen würde auch der Tatsache Rechnung tragen, dass kein Mensch das Tausendfache des Durchschnittsmenschen wert sein kann. Eine höhere Besteuerung höchster Einkommen würde als Nebeneffekt den Firmen mehr Spielraum für die Verteilung mittlerer Einkommen an tüchtige Mitarbeiter aus den mittleren und unteren Führungsebenen gewähren. Dies würde auch die Möglichkeit einschließen, verdiente Mitarbeiter leichter zu befördern und damit deren Motivation zu erhöhen.

 

c) Einführung einer Fusionssteuer, z.B. i. H. von im Durchschnitt1% des Buchwertes der fusionierenden Firmen (von 0,1% wenn dadurch keine Arbeitslosigkeit entsteht, bis zu 3 %, gestaffelt nach Anzahl der „freigesetzten“ Arbeitskräfte, wenn die Fusion zu signifikanter Arbeitslosigkeit führt). Zusammenschlüsse von Unternehmen können aufgrund des Skaleneffekt und der Vermeidung von parallelen Forschungsaktivitäten von großem volkswirtschaftlichem Nutzen sein und dürfen daher grundsätzlich nicht unterbunden oder ohne Not über Gebühr erschwert werden. Allerdings ist häufig zu beobachten, dass Fusionen den alleinigen Zweck einer Personalreduktion, die oft genug mit einer Kurssteigerung der entsprechenden Aktie bei der Ankündigung einhergeht, verfolgen und in solchen Fällen ist es unbillig, die Allgemeinheit mit den Kosten des reinen Profitstrebens zu belasten.

 

d) Unternehmen, die zur „Rettung“ staatliche Zuschüsse erhalten, vergeben dem Staat stimmberechtigte eigene Aktien im Nennwert der erhaltenen Hilfe (zum Börsenkurs am Tag der Überweisung des staatlichen Transfers). Der Staat ist somit an Unternehmenspolitik und Gewinn dieser Unternehmen – und nicht nur an deren Verlusten - beteiligt und kann jederzeit die somit erworbenen Aktien zum aktuellen Börsenkurs veräußern (Sozialisierung von Verlusten und Gewinnen). Das könnte – muss aber nicht - der erste Schritt in Richtung Gründung von staatlichen Unternehmen sein. Dazu möchte ich in aller Deutlichkeit auf die Gefahr der direkten Konkurrenz zwischen staatlichen und privatwirtschaftlichen Unternehmen hinweisen, die zu Konkurrenzverzerrungen führen kann. Daher ist es ratsam, das der Staat nur so lange die Aktien behält – und über kompetente und integre Funktionäre in die Geschäftspolitik der betroffenen Unternehmen eingreift – bis das Unternehmen saniert ist und der Staat damit mit Gewinn aus der Firmenbeteiligung aussteigen kann. Bei bestimmten Branchen, wie z.B. Energie und Versorgung, könnte der Staat auf Dauer seine Präsenz in den Unternehmen beibehalten, dann müsste aber die staatliche Beteiligung, bis hin kur kompletten Verstaatlichung, für die gesamte Branche gelten.

 

e) Streichung von Steuersparmodellen (z.B. Schiffsbeteiligungen oder geschlossene Immobilienfonds), nicht jedoch von der Absetzbarkeit von eindeutig der beruflichen Tätigkeit zuordenbaren Kosten (Pendlerpauschale, Umzugs-, Notar- und Maklerkosten bei beruflich bedingten Umzügen, Arbeitszimmer, eigene Fortbildung…).

Der Spitzensteuersatz sollte effektiv der Finanzkasse zugeführt werden und nicht eine besonders ausgeprägte Risikobereitschaft oder die Neigung, sich massiv zu verschulden prämieren. Eine fehlgeschlagene Spekulation kann weitreichende Konsequenzen für das gesamte soziale Umfeld des Spekulanten haben. Eine übermäßige Verschuldung führt zu wirtschaftlichen Katastrophen, wenn die Zahlungsfähigkeit des Schuldners aufgrund von Schicksalsschlägen, wie z. B. eine unfall- oder krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, ausfällt. Nicht zuletzt sind die Anreize der Steuersparmodelle an der Entstehung von riskanten und dubiösen Finanzprodukten schuld, die die Geldmenge ohne Gegenwert aufblähen und von listigen Verkäufern an vermögende, aber nicht immer wirtschaftlich kompetente Kunden zu deren Nachteil angeboten werden.

 

g) Die Kapitalertragssteuer wird dem Einkommen zugeschlagen und als Gesamteinkommen versteuert. Sofern die Einbehaltung einer Quellensteuer von EU-Vorschriften verlangt wird, dann soll diese Quellensteuer lediglich als Vorschuss auf die Besteuerung des Gesamteinkommens dienen. Wenn die Kapitalerträge und die sonstigen Einkünfte die steuerliche Freigrenze nicht übersteigen, dann ist die einbehaltene Kapitalsteuer zum Zeitpunkt der ansonsten zu entrichtenden Lohnsteuerrückerstattung an den Nicht-Steuerpflichtigen zurückzuzahlen.

Es gibt heute genügend Fälle - und in der Übergangsphase zur solidarischen Gesellschaft wird sie es immer noch geben - in denen mit Hilfe der Zinsen auf dem Ersparten finanzielle Engpässe überwunden werden können. Auch eine Frühpensionierung kann oft mit dem Ersparten finanziert werden, z.B im Falle nicht amtlich als erwerbsunfähig anerkannter, jedoch faktisch erheblich leistungsgeminderter Personen. Anderseits ist es ein Gebot der Gerechtigkeit, alle Einkünfte eines Haushalts gleich zu behandeln und gleich zu besteuern.

Die heutige Möglichkeit einer anteiligen Steuerrückerstattung der Abgeltungssteuer, wenn der persönliche Steuersatz niedriger als 25% liegt, ist im Prinzip gerecht, aber in der Umsetzung und vom Arbeitsaufwand her zu kompliziert.

 

 

4. Reformen des Bildungswesens

 

Eine abgeschlossene Ausbildung soll zum Grundrecht und zur Grundpflicht werden. Allerdings sollte auch daran gedacht werden, die Wahl von Ausbildungsziele, für die es voraussichtlich mehr Bedarf geben wird, zu begünstigen, obwohl es jedem grundsätzlich freistehen sollte, sich nach Möglichkeit in seinem Wunschberuf ausbilden zu lassen. Das staatliche Monopol der Arbeitsvermittlung würde endlich zuverlässige Daten hinsichtlich der „Arbeitsmarkt-Lage“ eines jeden Berufes zur Verfügung stellen, so dass eine eingehende Beratung und die jährliche Erstellung von offiziellen Prognosen möglich wären.

 

Eine erste Beratung sollte für jeden Einzelnen nach dem Ende der Schulpflicht erfolgen und dabei sowohl den voraussichtlichen Bedarf an Arbeitskräfte in den einzelnen Bereichen zum Zeitpunkt des Abschlusses der geplanten Ausbildung, als auch die individuellen Neigungen und Fähigkeiten des betreffenden Schulabgängers berücksichtigen. Das Ergebnis einer solchen Beratung darf jedoch nicht verpflichtend sein.

 

Bewerber auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz, die aufgrund von Platzmangel im gewünschten Ausbildungsgang abgewiesen werden, sollten stets eine oder mehrere praktikable, sofort verfügbare Alternativen aufgezeigt bekommen, damit diese, immer wenn sie sich damit einverstanden erklären, keine kostbare Wartezeit vor dem Studium in Kauf nehmen müssen. Dies betrifft auch die ZVS. Darüber hinaus sollte diese verstärkt die regionalen Wünsche der Bewerber berücksichtigen, um zu vermeiden, dass das Studium von Aktionen zum Tausch von Studienplätzen und von häufigen Umzügen gestört werde.

 

Die Studiengebühren sollten bis auf ein unverzichtbares Minimum entfallen. Ggf. könnte die Höhe dieses Minimums an die späteren Berufsaussichten gekoppelt sein, ohne jedoch eine wirklich abschreckende Höhe zu erreichen.

 

Viele Studienabgänger stehen am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn vor einem von der Rückzahlung der BAFÖG verursachten Schuldenberg, die ihre ersten Schritte in der Berufswelt konditioniert. Daher mein Vorschlag, Abgängern von Ausbildungen in Mangelberufen die Rückzahlung der BAFÖG zu reduzieren bzw. gänzlich zu erlassen.

 

5. Reformen des Gesundheitswesens

 

In Deutschland gibt es eine – vielleicht international einmalige – Anzahl von gesetzlichen Krankenkassen, die sich nur unwesentlich in der Höhe der Beiträge und im Leistungskatalog von einander unterscheiden. Deswegen wird Personal für volkswirtschaftlich wertlose bürokratische Doppel- und Dreifacharbeiten eingesetzt. Hier besteht m. E. ein erhebliches Einsparungspotential. Viele Länder, z. B. Großbritannien, Italien, Spanien, Schweden, Norwegen, kennen nur ein zentrales Gesundheitssystem und haben gute Erfahrungen damit.

Mit der Vereinheitlichung des Gesundheitswesens wären auch erhebliche Einsparungen im Einkauf von Medikamenten und Hilfsmitteln möglich, wie es die Erfahrungen der großen Gesundheitsdienstleister in den USA gezeigt haben. Für die pharmazeutischen Firmen wäre wirtschaftlich attraktiv, sich an Ausschreibungen für große Mengen zu beteiligen, da sich dadurch Marketing-, Verwaltungs-, Lieferungs- und Lagerhaltungskosten erheblich verringern würden.

Das Personal der bisherigen Krankenkassen könnte entweder vom zentralisierten Gesundheitssystem übernommen, oder mit anderen Aufgaben im öffentlichen Sektor betraut werden, oder, als wirklich letzte Möglichkeit, eine Zeitaufgabe übernehmen. Die Zusammenlegung der Krankenkassen könnte auch schrittweise erfolgen.

 

Das Gesundheitssystem ist für ein Grundrecht der Bürger zuständig und sollte daher solidarisch ausgerichtet sein. Aus diesem Grund würden Mindestbeiträge und Beitragsbemessungsgrenzen entfallen. Jeder angemeldete Bürger bezahlt einen bestimmten Prozentsatz seines Einkommens in die staatliche Gesundheitskasse. Heute erlebt man öfter Fälle von arbeitslosen Bürgern, die aufgrund eines noch vorhandenen Vermögens vom Bezug von ALG II ausgeschlossen sind und von den hohen Mindestbeiträgen für die Krankenversicherung in den Ruin getrieben werden. Dies trifft auch für Personen zu, die das Rentenalter noch nicht erreich haben und altersbedingt keinen Arbeitsplatz finden. Anderseits ist es nicht verständlich, warum die Steuern keine Beitragsbemessungsgrenze kennen (dürfen) aber eine solche von den Krankenkassen anerkannt wird. Soll jeder in unbegrenzter Höhe z. B. für die Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz bezahlen und nur anteilig für das Gesundheitssystem?

 

Nach einer gleichen solidarischen Logik sollte jeder die Pflicht haben, in das staatliche Gesundheitssystem seine Beiträge zu zahlen und nicht das Recht besitzen, sich privat voll zu versichern und daher keine Beiträge an die Solidargemeinschaft der Krankenversicherten abzuführen. Jedem sollte aber gestattet sein, eine private Zusatzversicherung abzuschließen.

 

Unselbstständig Beschäftigte würden nach wie vor einen Teil der Beiträge zum Gesundheitssystem vom Arbeitgeber bezahlt bekommen. Um der prekäreren Lage der befristet Angestellten im Vergleich zu Angestellten auf unbestimmte Zeit Rechnung zu tragen, sollte der Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung bei unbefristeten Arbeitsverträgen niedriger (z. B. 45%) als bei befristeten (z. B. 60%) ausfallen.

 

Das Gesundheitssystem darf eigene Krankenhäuser, Altersheime, Pflegestätten und Apotheken betreiben. Es geht hier vor allem um die Sicherstellung der Versorgung in Gebieten, die von den Privaten als nicht genug rentabel angesehen werden, nicht um eine direkte Konkurrenz, die man ggf. durch einschlägige Bestimmungen (z. B. Mindestentfernung von der nächsten vergleichbaren privaten Einrichtung) ausschließen kann.

 

Schon seit geraumer Zeit wird das Leistungskatalog der Krankenkassen ständig gekürzt aufgrund steigender Kosten im Gesundheitswesen. Es wäre m. E. wünschenswert, wenn man die Krankenhauskosten nicht mehr rein betriebswirtschaftlich errechnen würde und damit Behandlungen und stationäre Aufenthalte lediglich mit dem zusätzlichen Aufwand und nicht mit ihrem Anteil an den Gemeinkosten zu Buche schlagen würde. Das ist aber nicht kurzfristig realisierbar, wenigstens solange die öffentliche Hand selbst nur betriebwirtschaftlich rechnen wird. Daher ist es erforderlich, nach alternativen Vorschlägen zur Kostensenkung im Gesundheitswesen Ausschau zu halten. Da ich 25 Jahre meines Lebens in Verkaufsabteilungen von pharmazeutischen Unternehmen verbracht habe, bin ich fast genötigt, mir zuerst in diesem Bereich Gedanken über mögliche Einsparungen zu machen.

Die Pharmaindustrie investiert unglaubliche Summen in Marketing und Werbung. Damit ist nicht nur die augenfällige Werbung in den Medien gemeint, sondern sind es auch die „unterstützenden Maßnahmen“, wie die viel zu häufigen Besuche von Ärzten durch Pharmareferenten (In Schweden und in der Schweiz werden maximal zwei Besuche/Firma/Arzt akzeptiert und die dortigen Ärzte sind dort nicht ignoranter als die deutschen, die sechsmal im Jahr von derselben Firma oder die italienischen, die mit Spitzen von 10 Besuchen im Jahr den Weltrekord halten dürften). Die Pharmareferenten, ihre Gebietsleiter und sonstige Figuren aus den Marketing-Abteilungen der Pharmaindustrie besorgen den besuchten Ärzten nicht nur Information und teure Prospekte, sondern auch schicke Abendessen, Fortbildungsseminare und Teilnahme an „Kongressen“ an Urlaubsorten, „praxisrelevante“ Geschenke u.v.m. Muss das öffentliche Gesundheitssystem all das über hohe Medikamentenpreise bezahlen?

 

In einigen Ländern, in denen die Ärzteschaft nicht von selbst regulierend eingegriffen ist, z. B. in Großbritannien, darf eine pharmazeutische Firma nur einen festen Prozentsatz ihres Umsatzes für direktes und indirektes Marketing ausgeben. Dies betrifft ausschließlich Firmen, die erstattungsfähige Medikamente herstellen. Wenn auch andere Länder diesem Beispiel folgen würden, dann wären viele Medikamente preisgünstiger und das Gesundheitssystem könnte hohe Summen beim Einkauf von Medikamenten sparen und sie sinnvoller, z.B. mit qualitativ höherwertigen Therapiemöglichkeiten, ausgeben. Für die Pharmaindustrie wäre dies ein Nullsummen-Spiel und daher müsste man keine Rückschläge bei den Forschungsbudgets befürchten.

 

6. Finanzierung der Reformen

 

Jede Reform hat bekanntlich einen Preis und kann lt. Grundgesetz und elementarem Verständnis volkswirtschaftlicher Zusammenhänge nicht ohne eine entsprechende Kapitaldeckung durchgeführt werden. In diesem Modell würde sich die Finanzierung der Reformen aus folgenden Quellen ergeben:

 

1.1.Steilere Steuerprogression bei den privaten Haushalten, insbesondere ab einem Jahreseinkommen von Euro 500.000 oder darüber.

 

1.2. Wegfall der Sozial-Transferleistungen an arbeitsfähige Personen (sofortige Vermittlung in Arbeitsverhältnisse oder bezahlte Zeitarbeit)

 

1.3. Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozial- und Krankenversicherung

 

1.4. Zusammenlegung von gesetzlichen Krankenkassen und Einsparungen beim Einkauf von Medikamenten

 

1.5. Tobin-Tax auf Finanztransaktionen mit Ländern außerhalb der EU

 

1.6. Abschaffung von Steuersparmodellen.

 

1.7. Streichung von öffentlich getragenen ABM und Kursen, die nicht unmittelbar auf eine konkrete Qualifikation in einem Ausbildungsberuf oder auf den Erwerb von auf dem Arbeitsmarkt unabdingbaren Fertigkeiten abzielen

 

1.8. Weniger Kündigungsschutz- und Sozialgerichtklagen, da nach dem Verlust des Arbeitsplatzes nicht mehr Arbeitslosigkeit drohen würde und Arbeit an die Stelle von Hilfe treten würde.

 

7. Schlussbetrachtungen

 

Meine Ausarbeitung hat sich vornehmlich das Ziel gesetzt, als erster Schritt in eine neue Gesellschaftsordnung die Arbeitslosigkeit mit praktikablen Maßnahmen zu beseitigen. Erst wenn es keine Menschen in einem Land gibt, denen der Zugang zu einer normalen Arbeit verwehrt wird, kann man auf erste fühlbare Erfolge zurückblicken, die Skepsis konservativer Kreise und deren Medien mit Sachargumenten kontern und eine immer breitere Schicht in den Aufbau der post-neoliberalen, „solidarischen“ Gesellschaft einbeziehen..

 

Zur Gestaltung eines neuen Modells gehören selbstverständlich auch andere, auf mittlere und längere Sicht nicht minder wichtigen Themen, die ihrerseits umfassende Reformpakete erforderlich machen werden. Ich möchte in der Folge nur einige Ansätze für eine spätere Phase skizzieren und vertraue darauf, dass Experte auf diesen Gebieten Vorschläge in diesen Richtungen detailliert und kompetent ausformulieren werden.

 

Bei aller Begeisterung für das neue sollten wir nicht die Macht der Medien und deren manipulatorische Fähigkeiten aus den Augen verlieren. Wie aus Haider ein Faschist und aus Lafontaine ein Kommunist gemacht wurden, dann können wir damit rechnen, dass man jeden Versuch, eine solidarische Gesellschaft aufzubauen, als Lüge zur Rückkehr zum Realsozialismus verteufeln wird. Daher sollten wir sehr vorsichtig mit Worten und Begriffen umgehen, keine rebellische Revolution, sondern einen demokratischen, konsensusfähigen Prozess vorschlagen, nicht um jeden Preis Einzelmaßnahmen als ideologisch motivierte Mosaiksteine für eine Systemveränderung anpreisen. Wir leben in einer demokratischen Gesellschaft, welche das Mehrparteiensystem und die freien Wahlen anerkennt und als unersetzliche Pfeiler der Staatsordnung ansieht. Das sollte zum Selbstverständnis jeder Reform angehören. 

Im nachfolgenden Text habe ich eine – sehr unvollständige - Liste von Einzelmaßnahmen verfasst, die m. E. zur Lösung von wichtigen Problemen beitragen würden.

1. Öko-Steuer je nach Verbrauch nicht-erneuerbarer Energien bei der Herstellung von Produkten und beim Transport von Waren. Anreize zur Verlegung der Transporte von der Straße auf die Schiene. Müsste international durchgesetzt werden, um Wirkung zu zeigen.

2. Einführung einer PKW-Maut, möglichst auf Vignettenbasis

3. Atomenergie-Stopp und Anreize zur Erforschung nicht fossiler Energiequellen

4. Verbot der Privatisierung von Wasser, Bahn, Post, Telekom und ggf. auch der Energieversorgung 

5. Erwerbsunfähigkeitsrente als Grundrecht

6. Rechtzeitige verfassungsrechtliche Prüfung jedes Auslandseinsatzes der Bundeswehr 

7. Vereinfachung der Straf- und Zivilprozessordnungen

Author: Julius Franzot
Mitglied aus Facebook

Zuletzt geändert am: 17 Aug 2011 um 10:57

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