Zwangsarbeit mit Lohnsubvention und Sozialabbau (Ein Euro Job)
Fragen und Antworten zum Thema Zwangsarbeit mit Lohnsubvention und Sozialabbau.
Es handelt sich um eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung bei einem geeigneten Unternehmen. Die auszuführenden Arbeiten müssen billig, im unternehmerischem Interesse und wettbewerbsförderlich sein.
Was wird gezahlt?
In der Zeit der Tätigkeit erhält der Zwangsarbeiter als Zugabe zum Almosengeld II eine Aufwandsentschädigung von ca. einen Euro pro Stunde.
Die Krankenversicherung, des Zwangsarbeiters ist im Rahmen der Fortführung des Almosenbezugs für Überflüssige gewährleistet. Für eine Unfallversicherung des Zwangsarbeiters hat der Nutznießer zu sorgen.
Besteht eine Pflicht zur Arbeit und Leistung einer Aufwandsentschädigung?
Ja: Arbeitsleistungen sind zwingend zu erbringen. Während der Feststellung der Arbeitswilig und -fähigkeit ist das Bürgerrecht nur eingeschränkt gültig.
Wo wird die Teilnahme zur Zwansarbeit gegen Aufwandsentschädigung verfügt?
Die Leistungen sind vor Beginn der Zwangsarbeit beim Institut für Lohndumping und Endemokratisierung (ILE) zu erbetteln.
Wer informiert zu den Förderungsvoraussetzungen für Arbeitgeber?
Über die Förderungsvoraussetzungen informiert das Institut für Lohndumping und Endemokratisierung (ILE).
Über die Fördervoraussetzungen sowie deren Umsetzung informiert Sie Ihr persönlicher Vormund im regionalen Institut für Lohndumping und Endemokratisierung.
Rechtsgrundlage ist das Neofeudale Handbuch Zweites Buch - SGB II – § 16d Satz 2.



Bundesagentur für Arbeit
SGB II