Sozialmobbing

Sozialmobbing ist ein informelles, gesetzlich geregeltes und tief reichend geplantes Ausgrenzen von unerwünschten Personen oder Personengruppen. Die staatlichen Institutionen, Behörden der Landkreise und Kommunen weisen dazu ihre Mitarbeiter subtil und kaum beweisbar auf eine neue Umgangsweise mit hilfebedürftigen Bürgern hin und erwarten vor allem Kostenersparnisse.(Siehe auch Konkludentes Handeln)

Das Codewort heißt “Fordern und Fördern” Die Opfer werden über ihre Rechte im Unklaren gelassen, sie werden entweder übervorteilt oder es wird ihnen sofort jede Hilfe verweigert. Letzteres mit der Absicht, die letzten privaten Reserven oder Unterstützer zu verpflichten, die Fürsorgepflicht des Staates zu übernehmen.

Immer deutlicher wird auch die Beteiligung von Wirtschaftsunternehmen sichtbar. Menschen, die sich in einem "Kundenverhältnis" mit einem "Institut für Erwerbslose" ( ARGE / Jobcenter / Optionskommune) befinden, besitzen nicht mehr die freie Wahl des Arbeitsplatzes und auch nicht mehr die uneingeschränkten Bürger- und Menschenrechte.

Dabei werden auch Wohngemeinschaften und andere kollektive Lebensweisen zur Unterstützung des hilfebedürftigen Menschen fast immer legal - aber oft moralisch fragwürdig - verpflichtet. Wo diese letzten Unterstützer fehlen, kommt es immer öfter zum Verlust der Existenz, der Wohnung, der Selbstachtung und führt in Selbstaufgabe, Kriminalität und Selbsttötung. Womit das Ziel des neuen SGB II als Exklusionsintrument und Mobbingregelwerk erreicht wurde.

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Sozialmobbing sucht aktiv Mitwirkende.
Info unter: info@sozialmobbing.de

Wichtige Links

Undercover Hartz IV
www.gegen-hartz.de

hartzkampagne.de    
www.ali-gegenwind.de www.hartz4-forum.de  
www.die-soziale-bewegung.de www.hartz-4-empfaenger.de  
www.elo-forum.net www.chefduzen.de  
www.elo-forum.org forum.ahfd.org  
rechtliche Betrachtung des Betteln    
  10 Strategien der Manipulation  
     
     

Von Angst bis Zwang

SELBSTTÖTUNGSGEFAHR

Der Suizid, die Selbsttötung, ist eine durchaus vermeidbare Katastrophe, vorausgesetzt, dass man den Lebensmüden rechtzeitig als solchen erkennt und ihn konsequent einer fachgerechten Behandlung zuführt. Nichts ist armseliger als der alleinige Versuch, einen Selbststötungswilligen lediglich davon abzuhalten, Hand an sich zu legen. Was kann man tun, um eine solche Entwicklung bereits im Vorfeld gezielt abzufangen?  Quelle Psychosoziale Gesundheit

Arme sterben früher

 von Reinhold Schramm

Aspekte zur sozialökonomischen und gesellschaftspolitischen Beseitigung der Armen und nicht der Armut - auch in der Bundesrepublik Deutschland.

Wer unter der Armutsgrenze von 60 Prozent des mittleren Einkommens lebt, stirbt in der Bundesrepublik Deutschland früher: bei Frauen sind es acht Jahre, bei Männern sind es elf Jahre. Quelle Scharf-Links

Ist Betteln rechtswidrig?Ein historischer Abriß mit Ausblick

Die Normgebung in den Städten durch autonome Satzungen ist selten spektakulär. Trotzdem gibt es immer wieder Fälle, die über die juristische Fachwelt hinaus in der breiten Öffentlichkeit Aufmerksamkeit und Interesse erregen. Ein rechtlich besonders brisantes „ Exerzierfeld“ dieser Satzungen ist der Erlaß von „Bettelsatzungen“, wie sie in Deutschland 1995 namentlich in Fulda und in Saarbrücken verabschiedet worden sind  und seit einigen Jahren auch schon in anderen Städten wie Augsburg, München oder Koblenz existieren . Dabei scheint die Tendenz zum Erlaß solcher Satzungen, die Betteln durch gezieltes körpernahes Ansprechen auf öffentlichen Straßen und Plätzen verbieten, weder eine Frage der Parteipräferenz zu sein , noch ein spezifisch deutsches Phänomen . Aber ist sie ein brandaktuelles Phänomen?

zur Quelle: Jurawelt